Veranstaltungsordnung

“13.Bella Skyway-Festival.Toruń.Kujawien-Pommern ”
(Toruń, 16.-20. August 2022)

Allgemeine Bestimmungen

Dieses Reglement regelt die Teilnahmebedingungen am 13. Bella Skyway Festival. Toruń. Kujawien-Pommern. Teilnehmer des 13. Bella Skyway Festival. Toruń. Kujawien-Pommern ist verpflichtet, die Bestimmungen vor der Teilnahme an der Veranstaltung zu lesen. Der Kauf eines Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung sind gleichbedeutend mit der Zustimmung der Teilnehmer zu den in diesem Reglement enthaltenen Regeln

Bereich

  1. Die Veranstaltungsordnung (im Folgenden als Ordnung bezeichnet) wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Oktober 1991 über die Organisation und Durchführung kultureller Aktivitäten (Gesetzblatt von 2017, Pos. 862 – einheitlicher Text) und erlassen auf der Grundlage der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Die Organisatoren des 13. Bella Skyway Festivals. Toruń. Kujawien-Pommern ist die Stadt Toruń und die Kulturagenda von Toruń.
  3. Veranstaltungsort 13. Bella Skyway Festival. Toruń. Kujawien-Pommern werden 3 eingezäunte Zonen mit Eintrittskarten sein, die sich im Altstadtkomplex von Toruń und in seiner unmittelbaren Umgebung befinden. Im Rahmen der Veranstaltung werden auch kostenlose Begleitveranstaltungen an verschiedenen Orten in der Stadt Thorn organisiert.
  4. Für die Bedürfnisse des 13. Bella Skyway Festivals. Toruń. Die Woiwodschaft Kujawien-Pomorskie nimmt die folgenden Definitionen an:
    • “event” – das 13. Bella Skyway Festival. Toruń. Kujawsko-Pomorskie, im Folgenden als 13. Bella Skyway Festival bezeichnet;
    • „Veranstalter“ – die Stadt Toruń und die Kulturagenda von Toruń, verantwortlich für die Koordinierung der Veranstaltung und die Umsetzung dieser Verordnung;
    • „Teilnehmer“ – eine natürliche Person, die an der Veranstaltung teilnimmt und die Bestimmungen dieses Reglements erfüllt und akzeptiert;
    • „Zone“ – ein eingezäunter Bereich, in dem die Veranstaltung stattfindet. Die Zonen befinden sich innerhalb des Rapacki-Platzes, des Tals der Träume und des Maria Znamierowska-Prüfferowa in Thorn;
    • „Begleitveranstaltung“ – besondere, kostenfreie Veranstaltungen im offenen, öffentlichen Raum der Stadt, außerhalb der Festivalzonen;
    • „Gastronomiezone“ – eine offene, allgemein zugängliche Zone am Neustädter Ring, in der Foodtrucks und Imbissstände aufgestellt sind;
    • „Handelszone“ – bezeichnete Bereiche in der Stadt, in denen mit Zustimmung des Veranstalters gelegentlich Handel getrieben werden kann;
    • „Installation“ – eine aus mehreren Elementen bestehende künstlerische Umsetzung in einem bestimmten Raum (Ort, Objekt etc.) gefunden oder einen solchen Raum konstruiert. Mit anderen Worten, eine Installation ist ein Kunstwerk mit räumlichen Werten, das von einem Künstler gebaut und an einen bestimmten Raum angepasst wurde. Die Installation umfasst auch ein Mapping, das an der Fassade des Gebäudes angezeigt wird.

Teilnahme an der Veranstaltung

  1. Die Veranstaltung findet vom 16.08.2022 bis 20.08.2022 täglich von 20:30 bis 00:00 Uhr statt.
  2. Das Schließen der Warteschlangen und der letzte Einlass in das Veranstaltungsgelände ist gegen 23:45 Uhr geplant. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes meint der Veranstalter das Betreten der Zone, in der sich der Teilnehmer gegen 23:45 Uhr aufgehalten hat. Der Veranstalter behält sich Änderungen der Veranstaltungszeiten und das Auftreten von technischen Unterbrechungen vor.
  3. Der Eintritt zur Veranstaltung ist entgeltlich. Es werden folgende Preistarife festgelegt:
    • 20,00 PLN brutto (z. B. zwanzig Zloty brutto 00/100) im Vorverkauf ab dem Datum der Ankündigung bis zum 30.07.2022.
    • 25,00 PLN brutto (in Worten: fünfundzwanzig Zloty brutto 00/100) vom 1. August 2021 bis zum 20. August 2021.
    • Kinder bis 3 Jahre dürfen das Veranstaltungsgelände kostenlos betreten.
  4. Eintrittskarten können über die vom Veranstalter angegebenen Websites (der Kauf einer Eintrittskarte über die Website ist mit der Annahme der Portalordnung verbunden) und an gekennzeichneten Verkaufsstellen gekauft werden: in der Stadt Thorn und in aufgestellten Zelten in der Eingang zu jeder Zone. Tickets, die über die Verkaufsportale gekauft wurden, werden sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form anerkannt.
  5. Der Besitz eines Tickets berechtigt zum einmaligen Betreten jeder Zone an einem bestimmten Veranstaltungstag.
  6. Vor dem Betreten der Zonen gibt es eine Warteschlange. Ein bereits elektronisch erworbenes Ticket berechtigt nicht zu einem früheren Zutritt zum Veranstaltungsbereich außerhalb der aktuellen Warteschlange.
  7. Elektronische Tickets sind nur an dem auf dem Ticket angegebenen Tag gültig. Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket gescannt und gegen ein Papierticket getauscht. Das während der Veranstaltung nicht genutzte Ticket verliert seine Gültigkeit und die Nichtbenutzung des Tickets während der Veranstaltung berechtigt den Teilnehmer nicht zur Erstattung der Ticketkosten oder zum Umtausch gegen eine gleichwertige Sache.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung an einem bestimmten Tag aufgrund von Wetter oder anderen zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt zu ändern oder abzusagen. Sollte die Veranstaltung aus zufälligen Gründen abgesagt werden, behalten die Tickets an den verbleibenden Festivaltagen ihre Gültigkeit.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Verkehr in den Zonen vorübergehend einzustellen, eine technische Unterbrechung anzukündigen oder einige Anlagen aus Sicherheitsgründen abzuschalten. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit aller Attraktionen der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückgabe von Tickets.
  10. Der Veranstalter behält sich epidemiologische Beschränkungen gemäß den ihm von einer höheren Instanz auferlegten Richtlinien vor.
  11. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, sich auf ihrem Gelände gemäß der vorgeschriebenen Besichtigungsrichtung zu Fuß zu bewegen. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Radfahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern, Tretrollern, Skateboards und Rollern verboten.
  12. Die Anzahl der Zuschauer, die sich gleichzeitig in jeder Zone aufhalten, darf 999 Personen nicht überschreiten. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltenden Personen zu regulieren.
  13. Jede Zone hat einen Eingang und einen Ausgang aus dem Zonenbereich – der Verkehr im Veranstaltungsbereich erfolgt entsprechend der Markierung. In jeder Zone gibt es gekennzeichnete Notausgänge.
  14. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist frühestens mit Beginn der Veranstaltung möglich.
  15. Der Veranstalter erlegt den Teilnehmern der Veranstaltung keine Altersbeschränkung auf, er legt jedoch fest, dass Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.
  16. Personen, die Pflege- und Personalkontrolldienste außerhalb der Belegungszone unter Bedingungen erbringen, die von Personen erbracht werden können, die an Orten, an denen sie sich befinden, akzeptiert werden, können für die Umgebung des Standorts oder die Umgebung zugänglich sein.In diesem Fall ist die Eintrittskarte nicht erstattungsfähig.
  17. Im Bereich der Veranstaltung gelten folgende Verbote:
    • Änderungen der vom Veranstalter vorgegebenen Streckenführung,
    • das Zurücklassen von Gegenständen und Abfällen auf dem Veranstaltungsgelände, • über die Lautsprecher Musik ausgeben,
    • Einsatz von Lasern,
    • Rauchen, Umgang mit offenem Feuer und E-Zigaretten,
    • das Mitbringen und Konsumieren von psychotropen Substanzen, Rauschmitteln und Alkohol,
    • Schusswaffen, scharfe Waffen und scharfe Gegenstände mitbringen,
    • Feuerwerkskörper, brennbare Materialien und andere gefährliche Gegenstände mitbringen,
    • Gepäck und Rucksäcke über 40 x 50 cm mitbringen,
    • Berührungs- und Kletterelemente der Installation,
    • Versuche, die Installation zu beschädigen,
    • Nutzung von Radfahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern, Tretrollern, Skateboards und Rollern.
  18. Alle Teilnehmer der Veranstaltung sind angehalten, sich kulturell zu verhalten. 17. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, sich so sicher zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gefährdet werden.
  19. Während der Veranstaltung darf nicht in einer Weise reagiert werden, die anderen Teilnehmern der Veranstaltung Schaden zufügen kann.
  20. Bei Vorliegen der in den Punkten 15, 16, 17 und 18 dieses Reglements beschriebenen Umstände werden Sicherheitsdienste eingreifen.
  21. Jegliche Probleme sollten dem Veranstalter oder den Personen, die die Zone betreiben, gemeldet werden.
  22. Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere das Verhalten der daran teilnehmenden Personen, mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten aufzuzeichnen.
  23. Der Veranstalter hat das Recht, das Bild von Personen auf dem Gelände der Veranstaltung für Werbe-, Marketing-, Imagezwecke usw. zu registrieren und aufzunehmen.
  24. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für im Veranstaltungsbereich zurückgelassene Wertgegenstände.
  25. Der Handel auf dem Veranstaltungsgelände darf nur an den vom Veranstalter dafür bestimmten Orten und mit dessen alleiniger Zustimmung erfolgen. Im Falle des Handels an anderen Orten und ohne Zustimmung des Veranstalters werden die Waren von der Stadtpolizei in Thorn aufbewahrt.

BHP

  1. Alle Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, die Empfehlungen des Zonen- und Anlagenbetriebs in Bezug auf Sicherheit und Ordnung strikt zu befolgen.
  2. Bei Ohnmachtsanfällen oder anderen gesundheitlichen Problemen melden Sie sich bitte beim Veranstalter oder den Personen, die die Zonen betreuen.
  3. In jeder Zone gibt es medizinische Stationen, die bei Ohnmachtsanfällen oder anderen plötzlichen Gesundheitsproblemen grundlegende Hilfe leisten.

Schlussbestimmungen

  1. Die Teilnahme am 13. Bella Skyway Festival ist freiwillig und gleichbedeutend mit der Anerkennung dieser Bestimmungen.
  2. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Inhalt des Reglements vorzunehmen.Die Teilnehmer werden über alle Änderungen der Vorschriften über die Website von Toruńska Agenda Culturalna informiert.
  4. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Reglement ergeben, werden von dem für den Sitz des Veranstalters zuständigen Gericht entschieden.
  5. Alle Angelegenheiten, die nicht im Reglement enthalten sind, werden vom Veranstalter geregelt.

Schutz personenbezogener Daten – Informationsklausel

  1. Der Verwalter der personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer ist der Organisator – Toruńska Agenda Kulturalna mit Sitz in Toruń, Ul. MariiKonopnickiej 13/4, 87-100 Thorn. Jegliche Korrespondenz bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten ist an den Veranstalter unter der Adresse des eingetragenen Sitzes zu richten.
  2. Der an der Veranstaltung teilnehmende Teilnehmer stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter zu Zwecken der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu.
  3. Die Daten der Teilnehmer werden im berechtigten Interesse des Verwalters personenbezogener Daten nur für den Zweck und den Umfang verarbeitet, der für die Durchführung der Veranstaltung und die Aufrechterhaltung der Sicherheitsvorschriften erforderlich ist. Der Veranstalter wird personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Vorschriften speichern, insbesondere um sie gegen die Weitergabe an Unbefugte, das Entfernen durch Unbefugte, die Verarbeitung unter Verstoß gegen das Gesetz sowie gegen Veränderung, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zu sichern.
  4. Der Teilnehmer hat das Recht, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie zu korrigieren, ihre Entfernung zu verlangen, ihre Verarbeitung und Datenübertragung einzuschränken, gemäß den Einschränkungen, die sich aus Art. 15-21 DSGVO. Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Kultur und nationales Erbe, des Entwicklungsministeriums und der Hauptsanitätsinspektion darf die Löschung personenbezogener Daten von Veranstaltungsteilnehmern frühestens innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum der Veranstaltung erfolgen. Die Teilnehmer haben das Recht, eine Beschwerde bei der für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Aufsichtsbehörde – dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten – einzureichen.
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